Flurneuordnung Omersbach 3, Gemeinde Geiselbach, Landkreis Aschaffenburg

BEKANNTGABE

Der Beschluss zur erheblichen Änderung des Flurbereinigungsgebietes Omersbach 3 und die Gebietskarte liegen
vom 05.01.2026 mit 05.02.2026
in der Gemeinde Geiselbach
während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht für die Beteiligten aus.

Dieser Beschluss und die Darstellung des Verfahrensgebietes können innerhalb von vier Monaten ab dem 08.12.2025 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken auf der Seite Projekte in Unterfranken unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden (https://www.ale-unterfranken.bayern.de/108554/index.php).

Hinweis: Mit der Auslegung ist eine Rechtsbehelfsfrist verbunden.

Würzburg, den 20.11.2025 
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
gez. Klaus Römert
Technischer Amtsrat

Beschluss zur Änderung des Verfahrensgebietes >>> 


Waldneuordnungsverfahren Omersbach; Neuwahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft; Wahlvorschläge;

Das Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken führt für die Waldlagen in Omersbach ein Waldneuordnungsverfahren durch.
Über die Angelegenheiten der Waldneuordnung entscheidet der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft besteht aus einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin des Amtes für ländliche Entwicklung und vier weiteren Personen und deren Stellvertreter*innen, die die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft führen.





 


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